Luxus oder Notwendigkeit:

Wie sinnvoll ist eine private Unfallversicherung?

Vielen Menschen denken, dass eine private Unfallversicherung nur für Personen einen Sinn macht, die sich außergewöhnlichen Gefahren aussetzen, wie z.B. Sportler oder Leute die in ihrer Freizeit viel unternehmen. Diese Menschen glauben meist, dass sie durch die gesetzliche Unfallversicherung sowieso ausreichend geschützt sind. Das stimmt auch, aber nur teilweise…

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt natürlich für die medizinische Erstversorgung auf, egal wobei der Unfall passiert ist. Für weitere Kosten wie Krücken, Therapien und Medikamente übernimmt sie allerdings nur mehr einen Teil. Den Rest muss die verunglückte Person selbst bezahlen und da kann schon ziemlich was zusammenkommen.

Falls der Unfall aber Folgeschäden hinterlässt und man in seiner Bewegung oder Wahrnehmung eingeschränkt ist, kommt es darauf an, wobei der Unfall passiert ist. Die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt Dauerfolgeschäden nur, wenn sie durch einen Arbeitsunfall, auf einem Wegunfall von oder zur Arbeit oder beim Retten von Menschenleben entstehen werden und hierbei auch nur in Österreich oder einem Nachbarstaat Österreichs. Falls man also aufgrund eines Freizeitunfalles invalid wird und seiner Berufstätigkeit mehr nachgehen kann, bekommt man von der AUVA keine Invalidenrente. Man muss dann halt jede Arbeit machen, die man noch verrichten kann und ist im Extremfall von der Hilfe seiner Angehörigen abhängig.

Rundum-Schutz – aber wirklich

Hier zeigt sich, warum eine private Unfallversicherung Sinn macht! Der Versicherungsschutz gilt weltweit und neben Unfällen fallen z.B. auch Zerreißungen von Bändern, Verbrennungen oder Lebensmittelvergiftungen unter den Versicherungsschutz. Kosten die zur Heilung anfallen, wie z.B. Physiotherapien, Kosten für MRT-Untersuchung oder Hubschraubertransportkosten werden bis zur vereinbarten Summe übernommen und es ist auch möglich die Honorarnoten von Privatärzten mitzuversichern, um im Unglücksfall eine bestmögliche Versorgung zu bekommen. Oftmals bekommt man dann eine schnellere Behandlung und ist früher wieder gesund, was natürlich auch ein großer Vorteil ist.

Falls Folgeschäden vorhanden bleiben, dann wird von der vereinbarten Versicherungssumme ein, von einem Arzt festgestellter Prozentsatz, ausbezahlt, was natürlich auch eventuell anfallende Kosten für die Anpassung der Wohnung oder ähnliches sehr wichtig sein kann. Es gibt auch die Möglichkeit, dass man, falls der Invaliditätsgrad den vereinbarten Prozentsatz überschreitet, Anspruch auf eine Invaliditätsrente hat und diese dann temporär oder lebenslang beziehen kann. Gerade bei Unfällen, die die Fähigkeit, den eigenen Beruf nachzugehen einschränken, ist dies natürlich sehr wichtig, um nicht in finanzielle Not zu geraten.

Auch für Unfalltod kann man eine Entschädigung vereinbaren, was die Hinterbliebenen ebenfalls finanziell etwas entschädigen soll, wobei so ein Verlust natürlich mit Geld nicht kompensiert werden kann.

Der Deckungsumfang kann noch um einige Leistungen wie Spitalgeld, Taggeld, Schmerzensgeld usw. erweitert werden, ist aber dann für jede Person individuell zu prüfen und kann je nach Bedarf angepasst werden, um den optimalen Versicherungsschutz gewährleisten zu können.

Wenn diese zuvor genannten Fakten mit in Betracht gezogen werden, dann sollte man sich schon überlegen, ob eine private Unfallversicherung nicht Sinn machen würde, um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein.