Motorbezogene Versicherungssteuer für Elektroautos ab 1. April 2025

Per 1. April 2025 fällt die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer u.a. für bestehende und neue E-Autos. Es wird somit keine „neue“ Steuer eingeführt, sondern eine Steuerbefreiung abgeschafft.

Für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos werden sowohl eine Leistungs- und Gewichtskomponente, nämlich das Eigengewicht und die Leistung (Dauerleistung) laut Zulassungsschein herangezogen. Die beiden Positionen werden addiert und ergeben somit die monatliche Steuerbelastung.

Berechnung nach Leistungskomponente

Für die um 45 kW reduzierte Leistung gilt:

– Für die ersten 35 kW: 0,25 Euro pro kW (mindestens jedoch 2,50 Euro)

– Für die nächsten 25 kW: 0,35 Euro pro kW

– Für die darüber hinaus gehenden kW: 0,45 Euro pro kW

Berechnung nach Gewichtskomponente

Für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht gilt:

– Für die ersten 500 kg: 0,015 Euro pro kg (mindestens jedoch 3,00 Euro)

– Für die nächsten 700 kg: 0,03 Euro pro kg

– Für die darüber hinaus gehenden kg: 0,045 Euro pro kg

Die jährliche KFZ-Steuer fällt somit je nach Elektroauto unterschiedlich hoch aus. Musterberechnungen des Vergleichsportals „durchblicker“ zeigen: Ein Fiat 500 Elektro wird nach diesem Berechnungsmodell auf eine jährliche motorbezogene Versicherungssteuer von rund 80€ kommen, während beim Tesla Model Y 620€ und beim BMW iX1 723€ anfallen werden.

Hier findet Ihr unsere Quellen für diesen Beitrag:

https://durchblicker.at/b/kfz-steuer-eauto

https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/motorbezogene-versicherungssteuer-18178410