Bin ich gegen Hagel und extreme Stürme versichert?

Durch die heftigen Unwetter der vergangenen Tage kamen, auch von nicht betroffenen Kunden, viele Anfrage zu diesem Thema. Dieser Blog-Eintrag soll ein paar Informationen dazu liefern.

Die Sturmschadenversicherung deckt außer Sturm- auch noch Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Sturm wird in der Versicherungsbranche mit Windgeschwindigkeiten über 60 km/h definiert. Nach obenhin gibt es (noch) keine Grenze. Wenn durch solche Windbewegungen Schäden an den versicherten Gebäuden entstehen, sind diese vom Versicherungsschutz umfasst.

Hagelschäden sind Zertrümmerungsschäden, die an den versicherten Sachen durch herabfallende Schlossen während eines Hagelschlages verursacht werden. Reine optische Schäden sind aber oftmals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bzw. mit einer geringeren Versicherungssumme mitversichert. Für Auskünfte stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Bei Gewittern kommt zusätzlich zum Sturm auch noch das Risiko von Blitzschlägen. Schäden durch Blitzschlag sind in der Feuerversicherung mitversichert. Überspannungsschäden durch indirekte Blitzschläge sind mittlerweile auch meistens vom Deckungsumfang umfasst. Bei älteren Verträgen sollte dies aber kontrolliert und evtl. angepasst werden.

Folgende Schäden treffen bei uns im flachen Teil Niederösterreichs sehr selten auf, der Vollständigkeit halber führen wir sie hier trotzdem noch an.
Schneedruckschäden werden durch das Gewicht von angesammelten Schneemassen verursacht.
Felssturz-, Steinschlag- oder Erdrutschschäden sind Schäden die durch in Bewegung geratene Felsblöcke, Gesteinsteile oder Erdmassen verursacht werden.

Zusätzlich gibt es noch die Katastrophendeckung wo bis zu gewissen Sublimits (variieren je nach Versicherungsgesellschaft) Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Ansteigen des Grundwasserspiegels, Vermurung, Lawinen, Lawinenluftdruck und Erdbeben versichert sind.